Staudacher Immobilien

Fachkompetenz rund um den Heuberg

AGB

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung den Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/ und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.

  •  § 1
    Mit der Anfrage eines unserer Angebote (u.a. per E-Mail oder telefonisch) anerkennt der Empfänger (Kunde) folgende Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
  • § 2
    An Maklerprovision sind zu zahlen:
    Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Die Maklerprovision beträgt 4 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist nach dem Gesetz der Teilung der Maklerkosten von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte zu übernehmen. Grundsätzlich ist jedoch immer die im Angebot ausgewiesene Provision je zur Hälfte zu zahlen. Bei Verkaufssummen von unter 100.000 EUR beträgt die Maklerprovision mindestens 3.000,– EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich ist jedoch immer die im Angebot ausgewiesene Provision je Partei zur Hälfte zu zahlen.
  • § 3
    An Maklerprovision sind zu zahlen:
    Bei Vermietung und Verpachtung beträgt unabhängig von eventuell vereinbarter geringerer Vertragsdauer als fünf Jahre und bis zu fünf Jahren die Maklerprovision 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich ist jedoch immer die im Angebot ausgewiesene Provision zu zahlen. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
  • § 4
    Es wird immer die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  • § 5
    Die Provision (Makler-Courtage) ist sofort nach Abschluss des Vertrages (Kauf-, oder Mietvertrag) zur Zahlung fällig. Für den Käufer einer Immobilie wird die Provision erst fällig, wenn nachgewiesen wurde, dass der Verkäufer mindestens 50 Prozent der gemeinsamen Gesamtprovision schon bezahlt hat. Kommt der Vertrag mit einem von uns vermittelten und/ oder nachgewiesenen Kunden auch erst nach Beendigung eines Verkaufsauftrages zustande, ist trotzdem die Provision fällig. Gerne geben wir Auskunft, ob wir das Objekt einem potentiellen Interessenten bereits (nachweislich) angeboten haben und zu welchem Zeitpunkt. Zudem ist diese bei einem Ersatzgeschäft (z. B. erst Miete, dann Kauf) fällig. Wird ein Vertragsverhältnis vorzeitig aufgelöst, aus Gründen, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, wird die vereinbarte Provision zur Zahlung fällig, bei Nachweis eines Käufers, auch die Käuferprovision (Schadensersatz). Sofern aufgrund unseres Nachweise- oder Vermittlungstätigkeit, die Parteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt unsere Angebote an Dritte weiterzuleiten. Andernfalls haftet derjenige, welcher die Informationen weitergegeben hat, für die somit fällige Provision vom Käufer und des Verkäufers. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Wir haben einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, dass in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes.
  • § 6
    Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
  • § 7
    Wir haften nicht für die Bonität des Kunden, fordern aber gerne gewünschte Unterlagen (z. Bsp. Finanzierungsbestätigung, Vermögens-, Gehaltsnachweise, SCHUFA etc.) an.
  • § 8
    Sollte Ihnen unser Verkaufs- Vermittlungsangebot bereits bekannt sein, weisen Sie uns dies bitte unter Angaben der Quelle innerhalb 3 Tage schriftlich nach. Andernfalls gilt das Objekt als unbekannt, bzw. von uns als kausal angeboten.
  • § 9
    Die im Angebot enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Eventuelle Zusicherungen und Eigenschaften des Kaufobjektes erfordern der Schriftform und müssen im notariellen Kaufvertrag festgelegt sein. Zwischenverkauf-, und Vermietung bleiben vorbehalten. Irrtümer vorbehalten. Jedwede Haftung wird ausgeschlossen.
  • § 10 Widerrufsrecht
    Als Betroffener können Sie Ihre Vertragserklärung, sofern als Fernabsatzvertrag abgeschlossen, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Unterschrift auf unser Vertragsformular, in dem Sie explizit auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs müssen Sie für von uns bereits erbrachte Leistungen insoweit Wertersatz leisten.
  • § 11
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  • § 12
    Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam .Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  • § 13
    Gerichtsstand ist Albstadt.